Fördermittel für neue Heizsysteme

Förderung Einzelmaßnahmen Heizungstausch

Mit dem Jahr 2021 startete das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, mit dem die energetische Optimierung von Bestandsgebäuden attraktiver gemacht werden soll. Ein weiteres Ziel ist die übersichtliche Gestaltung verschiedener Förderprogramme, welche die BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude unter einem Dach – dem der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – zusammenfasst.

Die einzelnen Programme sind als Zuschuss- oder als Kreditförderung angelegt. Sie zielen sowohl auf die Förderung von Einzelmaßnahmen als auch auf die energetische Komplettsanierung von Gebäuden ab. Neben vielen anderen Maßnahmen ist auch der Austausch einer alten Heizung förderfähig. Heizungsaustausch und Heizungsoptimierung sind dabei die einzigen Maßnahmen, die ohne Hinzuziehen eines speziellen Energieeffizienz-Experten (Energieberater) förderfähig sind. Wichtig für Sie zu wissen ist dabei, dass die Fördermittel vor dem Beginn der Arbeiten zu beantragen sind – mit einem Kostenvoranschlag von Ihrem Heizungsbauer.

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen vom BAFA (Stand: 2023)

Seit Beginn 2021 sind Einzelmaßnahmen als Zuschuss nach dem BEG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro brutto. 

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